Fontsize
A A
DE

Hausordnung

Wir begrüßen Sie herzlich im Kunstmuseum Ahlen

Diese Hausordnung dient dazu, allen Besucher*innen einen angenehmen Aufenthalt zu ermöglichen.

Die Hausordnung ist für alle Besucher*innen sowie internen und externen Mitarbeiter*innen und alle Mitarbeiter*innen von Firmen, die sich aufgrund einer Beauftragung im Haus aufhalten, verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes und des Außenbereiches erkennen sie die Hausordnung sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit getroffenen Anordnungen an und verpflichten sich zu einem entsprechenden Verhalten.

Hausrecht

Die Museumsleitung übt, vertreten durch die Mitarbeiter*innen des Kunstmuseums Ahlen, das Hausrecht aus. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. Sie dienen der Sicherheit der Besucher*innen sowie dem Schutz der verwahrten Kulturgüter.

Eintritt und Öffnungszeiten

Eintrittspreise und Öffnungszeiten für Ausstellungen, Führungen und Veranstaltungen werden gesondert festgelegt. Informationen dazu finden Sie an der Kasse, auf der Website des Kunstmuseums Ahlen, in Flyern und Druckerzeugnissen oder beim Kassenpersonal.

Kinder und
Jugendliche

Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Ausstellungsräume besuchen.

Erwachsene Begleiter*innen von Kindern und Jugendlichen, wie Eltern, Lehrer*innen, Gruppenbegleiter*innen oder Erziehungsberechtigte, sind für das angemessene Verhalten aller von ihnen betreuten Personen verantwortlich. Es besteht Aufsichtspflicht. Rennen und Herumtoben ist nicht gestattet.

Tiere

Tiere sind in der Ausstellung nicht erlaubt.

Garderobe und
Gepäck

Das Betreten der Ausstellungsräume mit sperrigen, nassen oder spitzen Gegenständen aller Art, wie z.B. Regenschirme, Wanderstöcke (Gehhilfen ausgeschlossen), ist nicht gestattet. 

Rücksäcke und Taschen aller Art, die eine Größe von DIN A 4 (21cm x 29,7 cm) und einer Tiefe von 20 cm überschreiten, sind in den Ausstellungsräumen nicht erlaubt. Medizinische Hilfen sind hiervon ausgenommen. Bitte verstauen Sie derartige Taschen in den Schließfächern. Die Aufbewahrung von Koffern kann aus Platzgründen nicht garantiert werden. 

Eine Haftung für aufbewahrte Gegenstände und Garderobe wird nicht übernommen. 

Kleinere Handtaschen sind gut sichtbar vorne und nah am Körper zu tragen. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal.

Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen sind in den Ausstellungsräumen erlaubt.
 

Verhalten in den Ausstellungsräumen

Das Berühren der Exponate ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind gekennzeichnet.

Besucher*innen haften für Schäden, die durch ihr Verhalten verursacht wurden. Im Falle einer Beschädigung von Exponaten sind Mitarbeiter*innen des Museums berechtigt, die Personalien des Verursachers aufzunehmen.

Den Anweisungen aller Mitarbeiter*innen ist Folge zu leisten.

Im gesamten Museumsgebäude ist Rauchen nicht gestattet.

Essen und Trinken in den Ausstellungsräumen ist nicht erlaubt.

Das Mitführen von Fahrrädern, Tretrollern und dergleichen ist nicht gestattet.

Besucher*innen verhalten sich so, dass Mitarbeiter*innen sowie andere Besucher*innen sich nicht behindert oder belästigt fühlen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher*innen und Mitarbeiter*innen. Vermeiden Sie Lärm und lautes Telefonieren. 

Die Museumsleitung sowie Mitarbeiter*innen sind berechtigt, bei Verdacht auf Diebstahl sämtliche Ausgänge und die Besucher*innen zu kontrollieren.

Notausgänge, Treppen und Durchgänge sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten.

Fotografieren und Filmen

Das Fotografieren ohne Blitzlicht und ohne Selfie-Stick sowie das Filmen für private Zwecke ist gestattet. Die Aufnahmen dürfen nicht verkauft, reproduziert, übertragen oder anderweitig kommerziell genutzt werden. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Besucher*innen zu beachten.

Im Rahmen der aktuellen Berichterstattung sind Aufnahmen gestattet. Eine Anzeige der Berichterstattung ist erwünscht.

Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle Zwecke ist mit Genehmigung der Museumsleitung erlaubt. Hierfür kann in Einzelfällen eine Gebühr erhoben werden. Die Erlaubnis ist einzuholen.

Fundgegenstände

Fundgegenstände bitten wir am Empfang abzugeben.

Allgemeine Hinweise

Wird gegen diese Hausordnung oder gegen Anweisungen des Personals verstoßen, kann der Aufenthalt im Museum und im Außenbereich des Museums untersagt werden. Besucher*innen, die sich wiederholt nicht an die Anweisungen des Personals oder die Hausordnung halten, kann Hausverbot erteilt werden.

Bei einem Verweis vom Gelände des Museums wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.

Aus Sicherheitsgründen sind die Ausstellungsräume videoüberwacht.

Außerhalb der Publikumsöffnungszeiten ist das Museum für die Öffentlichkeit geschlossen.
 

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Hausordnung unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der Hausordnung nicht berührt.

In Kraft treten

Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie ist an der Kasse, auf der Website des Kunstmuseums Ahlen und bei der Museumsleitung einsehbar.